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Die staatlich geförderte private Rente - die neue Freiheit.
Bislang unzureichend genutzt
Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit. Verantwortung für den Lebensstandard im Rentenalter.
Nur das Wissen um Ansprüche, Hintergründe und Auswirkungen des Systemwechsels kann die vom Gesetzgeber befürchtete Altersarmut in breiten Schichten unserer Bevölkerung verhindern.
Das Prinzip des neuen Systems, die Kapitalbildung durch Änderung des Steuersystems, stellt Banken und Versicherungen in einen massiven Interessenkonflikt. Bedeutet die Änderung in der Regelbesteuerung des Einkommens doch, daß die neuen, geförderten Sparformen prinzipiell höhere Kapitalerträge generieren, als alle üblichen, von Banken und Versicherungen vertriebenen Spar- und Anlageformen. Obendrein sind nur die geförderten Sparformen vor Zugriff und damit vor den Zwangsauflösung im Falle HARTZ IV geschützt. Hinzu kommt, daß die Wahl des individuell effektivsten Förderwegs steuerlicher Beratung bedarf, zu der Banken und Versicherungen nicht befugt sind.
Die Umstellung bestehender, nicht geförderter und nicht geschützter Kapitalverträge ist möglich. Das bis heute in diesen Verträgen angesparte Kapital verzinst sich weiter und wird mit Fälligkeit des Vertrages ausgezahlt. Mit der Beitragsumstellung greift die Förderung und erhöht den Sparbetrag. Grundsätzlich bildet das neue, geförderte Vorsorgesystem dadurch höhere Kapitalerträge als sonstige ( nicht geförderte ) Kapitalverträge.
Obwohl die „geförderte Altersvorsorge“ in allen Medien vertreten ist, wird die optimale Nutzung des geförderten Vorsorgesystems in der Regel nicht transportiert. Der im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kostenneutrale Umstieg auf das geförderte System wird unzureichend erläutert. Stattdessen werden in falschen Beratungsansätzen die geförderten Kapitalprodukte zusätzlich verkauft.
Erst nach Ausschöpfung aller staatlichen Fördermittel macht in der Regel die Nutzung nicht geförderter und nicht gesicherter Kapitalverträge Sinn.
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