|
Informationen für den Arbeitgeber
Arbeitgeber haben vor betriebsrentenrechtlichem und arbeitsrechtlichem Hintergrund seit dem 1.1.2002 ein System zur Entgeltumwandlung vorzuhalten. Sie haben Ihre Arbeitnehmer so zu informieren, dass diese eine sachgerechte und angemessene Entscheidung für oder gegen die Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation treffen können.
Die neuen Gesetze zur geförderten Altersvorsorge, die seit dem 01.01.2005 existieren, führen
zu einer Veränderung der bisherigen Situation auf eine Art und Weise, daß hier grundsätzlich ein erneuter Handlungszwang für jeden Arbeitgeber besteht. Vom Grundsatz her ist die Optimierung bestehender bAV Systeme nicht nur möglich, sondern ein absolutes Muß für jeden Arbeitnehmer und hieraus resultierend natürlich für jeden Arbeitgeber.
Die aus dem gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge resultierende Beratungsintensität überfordert jedoch zumeist den Arbeitgeber. Zur Erfüllung seiner Informations- und Belehrungspflichten bleibt Ihm, im Sinne des Gesetzgebers, die Zwischenschaltung eines Finanzintermediärs, welcher in der Lage ist, den Arbeitnehmern die entscheidungsrelevanten Informationen zu vermitteln und welcher den Arbeitgeber von den ihn treffenden Informations- und Belehrungspflichten entlastet.
Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, Sie in dieser brandaktuellen Thematik zu informieren und aufzuklären. Denn obwohl die „betriebliche Altersvorsorge“ in allen Medien vertreten ist, gab es bisher keinen Anbieter, der die einzig richtige Nutzung des neuen Systems wahrnimmt und darüber informiert.
Dieses neue System ist sowohl Hartz IV gesichert, als auch vor jedem weiteren Zugriff geschützt. Außerdem ermöglicht es ein Maximum an staatlicher Förderung.
Das Konzept der GEVO Komfortvorsorge liegt im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die „richtige“ Nutzung des staatlich geförderten Systems auf einer für beide Seiten kostenneutralen Basis ist hierbei der sogenannte „Schluß der Weisen“. Die Erfüllung seiner Informations- und Belehrungspflicht ist für den Arbeitgeber ausschlaggebend. Nur das schriftliche, individuelle Angebot auf geförderte Altersvorsorge wird ihn schützen.
Unsere Aufgabe ist die Umsetzung des politischen Willens, um die absehbare Kürzung in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
Wir, die GEVO stehen nicht im Interessenkonflikt wie Banken und Assekuranz. Wir verwalten keine Kapitalverträge. Wir sind Finanzintermediär, Mittler für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bank und Assekuranz. Wir entlasten den Arbeitgeber von den ihn treffenden Informations- und Belehrungspflichten und positionieren ihn in Zeiten sinkender Realeinkommen als sozial engagierten Arbeitgeber.
Rechtspflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung Informationspflicht des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge ...
 
|